Grüngut

Alles was in den gelben Sack reindarf...
· Baum- und Heckenschnitt
· Strauchwerk
· Laub
· Grasschnitt, Unkraut
· Schnittblumen

...und wie...
Das Grüngut wird straßenweise erfasst und muss am Abfuhrtag bis 7 Uhr bereitgestellt sein. Äste und Stämme, die maximal 1,50 Meter lang und nicht dicker als 10 Zentimeter sein dürfen, müssen mit Baumwoll- oder Hanfschnüren gebündelt werden. Ungebündeltes Grüngut darf nur in speziellen Papiersäcken bereitgestellt werden, die es in vielen Einzelhandelsgeschäften zum Preis von einer Mark gibt.

...und wann!!!
Die Grüngutsammlung wird im Frühjahr und Herbst (April und November) durchgeführt; in dieser Zeit fallen besonders viel Gartenabfälle an.
Außerdem können Sie Grüngut in der Regel jeweils am ersten Samstag im Monat von 7.30 bis 12 Uhr bei zwei Kompostierungsanlagen des Garten- und Freidhofsamt im Fasanenhof, Schelmenwasenstraße 17, und in Zuffenhausen an der Ludwigsburger Straße 270 abgeben. Die Abgabe von Kleinmengen bis zu zirka einem Kubikmeter ist kostenlos. Termine hierzu werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Auskünfte!!!
Bei der Betriebsstelle Sperrmüllabfuhr, Telefon 2 16 - 40 79 oder
bei der Abfallwirtschaftsberatung, Telefon 2 16 - 41 53-

Grüngut - Abholtermine: Feuerbach 2003

Termin: 17. November 2003

© Typoform GmbH

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